Vermeidung möglicher Scheinselbstständigkeit bei der Erbringung von Leistungen im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen
Zum 01. April 2017 tritt das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Kraft, hiermit verbunden sind des Weiteren Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sowie im Sozialgesetzbuch IV. Hierdurch rückt das Thema Scheinselbstständigkeit bei Dienst- und Werkverträgen immer mehr in den Fokus potenzieller Auftraggeber …