Neues Urteil des Bundessozialgerichtes vom 31.03.2017 zur Beurteilung von Scheinselbstständigkeit
Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes (Az. B 12 R 7/15 R) bestätigt, dass die Höhe des jeweils vereinbarten Honorars ein Indiz für eine möglicherweise vorliegende Scheinselbstständigkeit sein kann. Ist das Honorar so bemessen, dass hieraus problemlos eine Eigenvorsorge zu leisten …