OC Recruitment betont Kriterien zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit
Pressemitteilung vom 17.11.2016 Nach der verabschiedeten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat der in Rottenburg/Neckar ansässige Personaldienstleister OC Recruiment auf die notwendige Unterscheidung zwischen der Beauftragung von Selbständigen und der Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hingewiesen. Gleichzeitig betont das Unternehmen die …